Beauftragt mit der Erarbeitung des Sanierungskonzepts – energetische Sanierung plus Umbau – wurde das Ulmer Büro hochstrasser.architekten. Architekt Adrian Hochstrasser (BDA) kann sich das authentische Wissen seines Vaters, des Architekten Fred Hochstrasser zunutze machen, der als junger Bauleiter unmittelbar an der Erstellung des Gebäudekomplexes der HfG beteiligt war.

Die ersten Maßnahmen waren die Behebung von partiellen, teils gravierenden Gebäudesenkungen sowie die Wiederertüchtigung des ursprünglichen Entwässerungssystems der Dächer durch Sanierung von Abflussschächten und Kanälen. Im Gebäudeinnern wurden die nach Schließung der HfG erfolgten Veränderungen zurückgebaut.

Für die darüber hinausgehenden weiteren Maßnahmen wurde ein Leitbild entwickelt, dessen Kernsätze lauten:

1. Die Originalsubstanz und die überlieferte Ausstattung werden so weit wie möglich erhalten.

2. Neue Schichten werden nach dem Prinzip „Haus im Haus“ additiv hinzugefügt; sie bleiben ablesbar, halten respektvoll Abstand zu bestehenden Bauteilen und könn(t)en wieder entfernt werden.

3. „Alt“ und „Neu“ stehen in einem positiven Spannungsverhältnis zueinander.

4. Das Gebäude wird den Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß energetisch auf einen vertretbaren und zeitgemäßen Standard gebracht.

5. Die Ausstattung des Gebäudes ist so zu verbessern, dass es überhaupt weiterhin benutzbar bleibt sowie den Anforderungen der künftigen Nutzer an Komfort und Haustechnik entspricht.

 

Selbstgesetztes Regelwerk

Leitsatz 1 beinhaltet ein Bündel an Einzelmaßnahmen, darunter die schreinertechnische Überarbeitung der erstmals schon 1978 im Rahmen der ersten Sanierung erneuerten Fensterrähmen, die Sicherung eines Restpostens an Druckasphalt-Platten bei der ursprünglichen Herstellerfirma zur Ergänzung von Fehlstellen sowie die Ergänzung des für das Gebäude entwickelten Röhren-Leuchten-System des HfG-Dozenten Walter Zeischegg durch Nachbauten (Fa. Zwick, Einsingen). Soweit noch vorhanden, wurden die Original-Leuchten ebenso an Ort und Stelle belassen wie weiteren Komponenten der originalen Ausstattung, darunter die geschwungene Bar, Küche, Türen, Klinken, Griffe, Beschläge, sogar Schaltschränke. Die aus hygienischen Gründen nicht mehr verwendbare Sanitärausstattung wurde gesichert und eingelagert.

Leitsatz 2 betrifft insbesondere Einbauten (Wände, Portale) im Zuge des Abteilens der Mieteinheiten; Schattenfugen verdeutlichen, wo die alte und die neue Schicht aneinanderstoßen.

Leitsatz 3 konkretisiert sich beispielsweise an den neuen Eingangsportalen zu den Mieteinheiten, die durch ihre Prägnanz auffallen. Es lässt sich ebenfalls auf einen verglasten Wanddurchbruch zur „Säge“ beziehen, der eine neue Blickperspektive auf diesen zentralen Bereich eröffnet, diesen besser hervorhebt und zugleich einen offeneren Raumeindruck an einem neuen Erschließungsgang entstehen lässt. Die neuen Elemente leiten sich formal aus der Geometrie des Gebäude-Ensembles ab.

Wichtigste Einzelmaßnahme gemäß Leitsatz 4 ist die Stilllegung der mit Öl befeuerten Heizzentrale und der Anschluss des Komplexes an das Ulmer Fernwärmenetz, das größtenteils mit Biomasse betrieben wird.

Energetisch problematisch ist der extrem hohe Anteil der Fenster- an der Fassadenfläche. Wie sich anhand technischer Abstimmungen und thermischer Gebäudesimulationen errechnen ließ, drohten in einigen Zonen „Saunatemperaturen“ bei sommerlicher Sonneneinstrahlung, würde herkömmliches Fensterglas eingesetzt. Eine naheliegende Lösung, ein außen liegender Sonnenschutz, kam aus Denkmalsschutzgründen nicht in Betracht. Aus demselben Grund kamen auch weder eine Innen- noch eine Außenfassadendämmung in Frage, hätte diese doch so oder so das auf Materialsichtigkeit angelegte Erscheinungsbild der Gebäude stark verändert.

So blieb als Möglichkeit der besseren Dämmung im Wesentlichen nur der Austausch der Fenstergläser durch Gläser mit hohem Wärmedämmwert und niedrigem Gesamtenergiedurchlassgrad. Der als nötig errechnete Wert ist allein mit beschichteten Gläsern erreichbar. In sorgfältiger Abwägung des Interesses – Originalansicht vs. akzeptables Raumklima – wurde deshalb von den Verantwortlichen inklusive Denkmalschutzbehörde eine bläuliche Tönung der Gläser in Kauf genommen. Ausschlaggebend war das Ziel akzeptabler und behaglicher klimatischer Arbeitsbedingungen für die Nutzer. Hinzu kommen mit dem Einzug des HfG-Archivs die besonderen klimatischen Ansprüche, die bei diesem auch konservatorisch begründet sind.

Zur Verbesserung der Dachdämmung wurden der Dachaufbau abgetragen und eine neue, 13 Zentimeter starke Dämmschicht aufgebracht, wobei der Erhalt der Originalansicht durch eine zurückgesetzte Aufkantung gewahrt blieb.

 

In jede Mieteinheit wurde, Leitsatz 5 folgend, ein Infrastrukturwürfel (Garderobe, Teeküche, Sanitär) eingebaut. Dazu kam die Ausstattung mit zeitgemäßen Elektro- und Kommunikationsanschlüssen. Für die dafür notwendige Verkabelung wurden wo immer möglich die vorhandenen Heizungsleitungskanäle genutzt. EDV- und ELT-Anschlüsse wurden in die Brüstungsverkleidung der Heizkörper integriert.

Gemäß dem Gebot der Barrierefreiheit war der Einbau eines Aufzugs erforderlich. Weitere Maßnahmen, die Veränderungen bedingt haben, sind durch die Bestimmungen des Brandschutzes erforderlich geworden.

 

Vermietbarkeit unabdingbar

Der Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahmen trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Stiftung Hochschule für Gestaltung ohne öffentliche Subventionen finanzieren muss. Der Auszug der Universität bedeutet den Fortfall von jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von rund 300.000 Euro. Für die Stiftung entstand daraus die Notwendigkeit, sich neue Einnahmequellen zu erschließen. Die Vermietung der HfG-Immobilien (und damit deren Vermietbarkeit) ist für sie somit essentiell.